Einführung der eAkte am Amtsgericht Bad Dürkheim

Zum 20.09.2023 hält die eAkte, d.h. die rein elektronische Aktenführung anstelle der bislang geführten Papierakten, am Amtsgericht Bad Dürkheim Einzug. Die Einführung der eAkte betrifft zunächst nur den Bereich der Zivilverfahren. Das sind diejenigen Verfahren, in denen das Amtsgericht über privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern, bspw. etwa zwischen Mieter und Vermieter, entscheidet. Der Tag der Einführung in Zivilsachen ist dabei als Stichtag zu verstehen. D.h., alle bis dahin bereits geführten Verfahren werden weiter mit einer Papierakte bearbeitet, während alle ab dem 20.09.2023 eingehenden Verfahren nur noch mit einer eAkte geführt werden. Die Bürger selbst können, wenn sie sich in Zivilverfahren nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, weiterhin, wie gewohnt, ihre Schreiben per Post zur Akte reichen bzw. diese beim Amtsgericht abgeben oder in den Briefkasten einwerfen. Eine Einreichung von Schreiben per einfacher E-Mail ist demgegenüber nach der Gesetzeslage nicht möglich. Die für die elektronische Aktenführung notwendige Digitalisierung der eingereichten Papierpost erledigt das Amtsgericht. Rechtsanwälte müssen demgegenüber schon seit dem 01.01.2022 ihre Schriftsätze in elektronischer Form bei Gericht einreichen. Die elektronische Aktenführung am Amtsgericht wird schrittweise auf weitere Fachbereiche ausgedehnt. So wird sie am 15.11.2023 als nächstes auch in den vom Amtsgericht bearbeiteten Familiensachen eingeführt werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Pressestelle des Amtsgerichts, an die Sie sich unter Tel. 06322-965102 oder agduw@zw.jm.rlp.de wenden können. 

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