Monatsübersicht Dezember

Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Dürkheim finden in der ersten Hälfte des Dezembers 2023 folgende Hauptverhandlungen statt:

 

Sitzungstag 6. Dezember 2023, Saal 7:

 09:00 Uhr

Tatvorwurf:   Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatort:             Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Beschuldigten, der aus dem Raum Ludwigshafen stammt, zur Last, im September 2022 mit seinem Wohnmobil beim Ausparken auf einem Parkplatz der Lebenshilfe in Bad Dürkheim gegen einen ordnungsgemäß geparkten Pkw gestoßen zu sein und dadurch einen bedeutenden Sachschaden verursacht zu haben. Obwohl er den Unfall bemerkt habe, habe sich der Beschuldigte ohne Angabe seiner Personalien von der Örtlichkeit entfernt.

Der verteidigte Angeklagte hat Einspruch gegen den antragsgemäß erlassenen Strafbefehl eingelegt und macht geltend, sein Fahrzeug nicht bewegt zu haben, sodass ihm eine Kollision nicht erinnerlich sei. Das Amtsgericht hat Zeugen zur Aufklärung des Geschehens geladen. Die Fahrerlaubnis ist dem Beschuldigten vorläufig entzogen.

 

15:00 Uhr

Tatvorwurf:    Erschleichen von Leistungen

Tatort:             Neustadt a.d.W.

Mit ihrer Anklage macht die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) geltend, dass der Beschuldigte, ein junger Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim, im Januar 2023 dreimal ohne den erforderlichen Fahrausweis mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren sei. Er soll bereits bei Fahrantritt jeweils vorgehabt haben, das Entgelt, das sich insgesamt über 9,60 € beläuft, für die Beförderung nicht zu entrichten.  

Der Angeklagte hat sich auf die unverändert zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage nicht eingelassen.

 

Sitzungstag 13. Dezember 2023, Saal 7:

09:00

Tatvorwurf:   Betrug, Fälschung beweiserheblicher Daten

Tatort:            Freinsheim und andernorts

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) soll der Angeklagte im Dezember 2020 und Januar 2022 auf verschiedenen Internetplattformen jeweils Waren, über die er mutmaßlich gar nicht verfügte, zum Verkauf angeboten haben und diese im Anschluss trotz Zahlung des Kaufpreises durch die jeweiligen Erwerber nicht an diese versendet, sondern das Geld für sich behalten haben. Außerdem soll der Angeklagte im Februar und März 2021 Sozialleistungen bezogen haben, obwohl er zwischenzeitlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte, welche er der Agentur für Arbeit jedoch nicht mitgeteilt haben soll. Schließlich wird ihm vorgeworfen, im REWE-Onlineshop Lebensmittel und Haushaltswaren auf den gleichlautenden Namen eines Dritten bestellt zu haben, die er sich an seine damalige Wohnadresse habe liefern lassen, ohne die Waren jedoch zu bezahlen. Das Gericht hat mehrere Zeugen geladen, um den Sachverhalt aufzuklären.

Der verteidigte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Wegen des Ausbleibens in einem Hauptverhandlungstermin ist er in Haft genommen worden und wird nun zum Termin vorgeführt.

 

13:30 Uhr

Tatvorwurf:    Besitz von Betäubungsmitteln

Tatort:             Freinsheim

Der Angeklagte soll gemäß der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) im Februar 2023 in seiner Wohnung ca. 27 Gramm Amphetamin besessen haben, ohne über eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hierfür zu verfügen.

Der verteidigte Angeklagte hat sich auf die Anklage bislang nicht eingelassen.

 

14:30 Uhr

Tatvorwurf:    Diebstahl, Computerbetrug

Tatort:             Bad Dürkheim u. andernorts

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Beschuldigten in ihrer Anklageschrift zur Last, im Oktober 2019 im Lidl in Bad Dürkheim und im Bekleidungsgeschäft AWG jeweils heimlich einem Geschädigten den Geldbeutel weggenommen zu haben, um den Inhalt für sich zu verwenden, und anschließend mit Hilfe der so erlangten Girokarten unrechtmäßig bei verschiedenen Banken Geld von den Bankkonten in Höhe von ca. 3000 € und 2.000 € abgehoben zu haben, um es für sich zu verwenden. Daneben soll er im Februar 2020 einer weiteren Geschädigten entweder ebenfalls den Geldbeutel gestohlen oder ihn gefunden und für sich behalten haben. Sodann soll er, wie in den anderen Fällen, mit den im Geldbeutel befindlichen Girokarten unrechtmäßige Bargeldabhebungen in Höhe von insgesamt 1.000 € von einem Konto getätigt haben, um das Geld für eigene Zwecke zu verwenden. Zwei Versuche, weitere Geldbeträge abzuheben, sollen fehlgeschlagen sein. Da der Angeklagte sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aus der Tatbegehung eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen wollte, fällt ihm nach der Anklage gewerbsmäßiges Handeln zur Last.

Weiterer Auskünfte erteilt die Pressestelle des Amtsgerichts, an die Sie sich unter Tel. 06322-965102 oder agduw@zw.jm.rlp.de wenden können. Wenn Sie an einem Termin teilnehmen wollen, ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

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