Monatsübersicht September 2023

Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Dürkheim finden im September 2023 folgende Hauptverhandlungen statt:

 

Sitzungstag 06. September 2023, Saal 7:

 

09:00 Uhr

Tatvorwurf:    gefährliche Körperverletzung

Tatort:             Wachenheim an der Weinstraße

 

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im Juni 2022 als Security-Mitarbeiter im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung bei einer Veranstaltung einen der Gäste mehrfach mit einem Teleskopschlagstock geschlagen zu haben.

Der verteidigte Angeklagte hat vorterminlich den Einsatz eines Schlagstocks bestritten und sich dahingehend eingelassen, dass er lediglich versucht habe, die unübersichtliche Situation wieder unter Kontrolle zu bringen, wobei er auch selbst verletzt worden sei.

Maßgebliche Vorschriften:

§ 223 Abs. 1 StGB (vorsätzliche Körperverletzung): Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (gefährliche Körperverletzung): Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

 

11:30 Uhr

Tatvorwurf:    Verletzung der Unterhaltspflicht

Tatort:             Erpolzheim

 

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) erhebt gegen den Angeklagten den Vorwurf, jedenfalls seit Februar 2022 seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen minderjährigen Kindern nicht nachzukommen. Wenngleich der Angeklagte arbeitslos ist, hätte er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung Bemühungen entfalten müssen, um eine Arbeitsstelle zu finden und so ein Erwerbseinkommen zu erzielen, das ihn in die Lage versetzt hätte, seine Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

Maßgebliche Vorschrift:

§ 170 Abs. 1 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht): Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

13:30 Uhr

Tatvorwurf:    Verletzung der Unterhaltspflicht

Tatort:            Bad Dürkheim

 

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, seit 2017 seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner minderjährigen Tochter nicht nachzukommen. Wenngleich der Angeklagte arbeitslos ist, hätte er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aufgrund seiner Ausbildung Bemühungen entfalten müssen, um eine Arbeitsstelle zu finden und so ein Erwerbseinkommen zu erzielen, das ihn in die Lage versetzt hätte, seine Unterhaltsverpflichtung zu erfüllen.

Der unverteidigte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren dahingehend eingelassen, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeitsfähig und damit insgesamt nicht leistungsfähig gewesen zu sein.

 

 

14:30 Uhr

Tatvorwurf:    vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

Tatort:             Friedelsheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) macht mit ihrer Anklage gegen den Beschuldigten geltend, im April 2023 nach vorangegangenem Alkoholkonsum im - auch von ihm erkannten - Zustand relativer Fahrunsicherheit einen Pkw auf der A650 gefahren zu sein, wo er wegen alkoholbedingter Ausfallerscheinungen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Polizeibeamten aufgefallen sei.

Der verteidigte Angeklagte hat sich vorterminlich dahingehend eingelassen, dass er aufgrund seiner Alkoholgewöhnung keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt und daher nicht fahrunsicher gewesen sei.

Maßgebliche Vorschrift:

 

§ 316 Abs. 1 StGB (vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr): Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke [...] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft [...].

 

 

Sitzungstag 13. September 2023, Saal 7:

 

09:00 Uhr

Tatvorwurf:    vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen
                        Vollstreckungsbeamte, Beleidigung

Tatort:             Bad Dürkheim

 

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) beschuldigt den Angeklagten, im Mai 2023 auf dem Stadtfest mit einem weiteren Begleiter auffällig geworden zu sein, woraufhin ihnen durch die Polizei und den Kommunalen Vollzugsdienst ein Platzverweis erteilt worden sei, dem sie jedoch nicht Folge geleistet hätten. Hierauf habe der weitere Begleiter einen Polizeibeamten attackiert und sei daher zu Boden gebracht worden. Da die Angeklagten ihrem Begleiter zu Hilfe eilen wollten und sich gegenüber der Polizei und dem Kommunalen Vollzugsdienst aggressiv gezeigt hätten, seien auch die Angeklagten zu Boden gebracht worden. Hiergegen hätten sich beide Angeklagte gewehrt, wobei einer der Polizeibeamten und einer der Kommunalen Vollzugsbeamten verletzt worden seien. Außerdem hätten beide Angeklagte die Polizeibeamten und die Beamten des Kommunalen Vollzugsdienst beleidigt.

 

Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

Maßgebliche Vorschriften:

§ 113 Abs. 1 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte): Wer einen Amtsträger [...], der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt [...] Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

§ 185 Hs. 1 StGB (Beleidigung): Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe [...] bestraft.

 

14:30 Uhr

Tatvorwurf:    Erschleichen von Leistungen

Tatort:            Trier, Kaiserslautern, Homburg (Saar)

 

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt Angeklagten zur Last, bei drei Gelegenheiten im Januar 2023 jeweils mit einem Zug gefahren zu sein, ohne vor Fahrtbeginn eine Fahrkarte gelöst zu haben.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

Maßgebliche Vorschrift:

§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB (Erschleichen von Leistungen): Wer die [...] Beförderung durch ein Verkehrsmittel [...] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft [...].

 

Weiterer Auskünfte erteilt die Pressestelle des Amtsgerichts, an die sich unter Tel. 06322-965102 oder agduw@zw.jm.rlp.de wenden können. Wenn Sie an einem Termin teilnehmen wollen, ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

 

 

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