Würdigung des Ehrenamtes

Herr Hubert Fink aus Heßheim, Herr Jürgen Handrich aus Meckenheim und Herr Dr. Franz-Josef Ratter aus Deidesheim wurden für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Dienst der Justiz geehrt. Der Direktor des Amtsgerichts Bad Dürkheim übergab ihnen Dankesurkunden des Staatsministers der Justiz Herbert Mertin. Hiermit wird das Engagement der Geehrten über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren gewürdigt.

Herr Fink und Herr Handrich sind seit dem Jahr 2012 als ehrenamtliche Richter beim Amtsgericht Bad Dürkheim in Landwirtschaftssachen tätig. Herr Dr. Ratter war von 2012 bis 2022 Schiedsperson für die Verbandsgemeinde Deidesheim.

Das Amtsgericht Bad Dürkheim ist als Landwirtschaftsgericht zuständig für den Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz). Es entscheidet in der Regel in der Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, bei denen es sich um Haupt- oder Nebenberufslandwirte handeln muss. Zuständig ist das Landwirtschaftsgericht beispielsweise für Streitigkeiten aus Landpachtverträgen oder Entscheidungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz. Die ehrenamtlichen Richter werden in Rheinland-Pfalz von der Landwirtschaftskammer vorgeschlagen und auf fünf Jahre vom Präsidenten des Oberlandesgerichts berufen. Eine wiederholte Berufung ist möglich.

Schiedspersonen sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag des Gemeinderats vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt werden. Ihre Aufgabe liegt unter anderem in der außergerichtlichen Streitschlichtung bei Verletzungen der persönlichen Ehre und Nachbarschaftsstreitigkeiten nach Maßgabe des Landesschlichtungsgesetzes und der Schiedsamtsordnung. Schiedspersonen können ebenfalls für mehrere Amtszeiten berufen werden.
 

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