Änderungen bei der Gerichtsvollziehergeschäftsverteilung
- Bezirkszuschlagung ab 01.04.2013 bei den Gerichtsvollzieherzuständigkeiten -
Bobenheim am Berg, Dackenheim, Freinsheim, Herxheim am Berg und Weisenheim am Berg
wurden dem Amtsgericht Grünstadt (Tiefenthaler Straße 8, 67269 Grünstadt) zugeschlagen.
(Für die Gemeinde Ruppertsberg, für welche es ebenfalls eine geänderte Regelung im Rahmen der Bezirkszuschlagung gab, sind seit 01.07.2020 wieder die Gerichtsvollzieher des Amtsgericht Bad Dürkheim zuständig.)
Bitte beachten Sie, dass dies ausschließlich die Zuständigkeit für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher betrifft; für sonstige Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse) sind keine Zuständigkeitsänderungen zu beachten.
Bitte wenden Sie sich wegen der Beauftragung der Gerichtsvollzieher unmittelbar an die jeweiligen Amtsgerichte. Anträge, die bei dem Amtsgericht Bad Dürkheim eingehen oder abgegeben werden, werden selbstverständlich an die jeweiligen Amtsgerichte weitergeleitet. Es kommt dadurch aber zu einer Zeitverzögerung bis zum Zugang zum zuständigen Gerichtsvollzieher.
Die weiteren Zwangsvollstreckungsaufträge, soweit das Amtsgericht Bad Dürkheim zuständig ist, richten Sie bitte an die
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
bei dem Amtsgericht Bad Dürkheim
Seebacher Straße 2
67098 Bad Dürkheim
oder an die zuständigen Gerichtsvollzieher selbst
Informationen zur Tätigkeit und Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bad Dürkheim finden Sie hier.