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Die Geschichte des Amtsgerichts Bad Dürkheim

Das Amtsgericht Bad Dürkheim gehört als linksrheinisches Gericht zu den ältesten in Deutschland. Es geht - ohne Unterbrechung - zurück auf das Friedensgericht Dürckheim, das im September des Jahres 1797 nach französischem Recht gegründet wurde.

Als erster Kantonsrichter ist der Bürger Lauckhardt erwähnt.

Seit 1901 befindet sich das Gericht in dem besonders schönen Gebäude Seebacher Strasse 2, das ebenso wie das 1904 angebaute Gefängnis, das als solches seit 1971 nicht mehr genutzt wird und jetzt das Grundbuchamt beherbergt, unter Denkmalschutz steht. In den vergangenen Jahren wurde das Gebäude innen umfänglich saniert und behindertengerecht ausgestattet.

Das Amtsgericht Bad Dürkheim nimmt mit Ausnahme weniger Bereiche sämtliche Aufgaben wahr, die den Amtsgerichten nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesen sind.
Die allgemeine Zuständigkeit des Gerichts erstreckt sich auf Zivilsachen, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - einschließlich der Grundbuchsachen - und auf Strafsachen.
Ausgenommen und anderen Gerichten übertragen sind

  • Mahnsachen dem
    Amtsgericht Mayen
  • Registersachen dem
    Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
  • Insolvenzsachen dem
    Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstrasse
  • Verfahren vor dem Schöffengericht dem
    Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstrasse
  • die Führung des Partnerschaftsregisters dem 
    Amtsgericht Zweibrücken
  • Verfahren nach § 12 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz dem 
    Amtsgericht Zweibrücken
  • Entscheidungen nach dem Transsexuellengesetz dem
    Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
  • Entscheidungen über Urheberrechtsstreitigkeiten dem
    Amtsgericht Frankenthal (Pfalz)
  • Entscheidungen in landwirtschaftlichen Entschuldungssachen dem
    Amtsgericht Koblenz
  • Wirtschaftsstrafsachen (Einzelrichter und Schöffengericht) dem
    Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Besondere Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Bad Dürkheim ist für alle Landwirtschaftssachen im Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ausschließlich zuständig.

Der Bezirk des Amtsgerichts Bad Dürkheim umfasst die Städte Bad Dürkheim, Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim, sowie die Gemeinden  Bobenheim, Dackenheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Forst, Friedelsheim, Gönnheim, Herxheim am Berg, Kallstadt, Meckenheim, Niederkirchen, Ruppertsberg, Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand mit insgesamt ca. 55.000 Gerichtseingesessenen.

Adresse und Kontakt

Anschrift:
Seebacher Strasse 2
67098 Bad Dürkheim
Telefon:              06322/965-0
Telefax:            06322/965-118

E-Mail: agduw(at)zw.jm.rlp.de

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag:
9.00 Uhr bis 11.30 Uhr, ansonsten nach Vereinbarung
und in Eilfällen nachmittags von 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag:
9.00 Uhr bis 11.30 Uhr,
in Eilfällen bis 12.30 Uhr.

Rechtsantragstelle: siehe geänderte Sprechzeiten auf der Startseite.

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr.

Für Vorsprachen (telefonisch sowie persönlich) sind die obigen Hinweise unter Sprechzeiten maßgebend.

Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist während deren Dauer auch über die vorgegebenen Öffnungszeiten hinaus stets möglich.

 

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