Besondere Zuständigkeiten
Das Amtsgericht Bad Dürkheim ist für alle Landwirtschaftssachen im Bezirk des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) ausschließlich zuständig.
Der Bezirk des Amtsgerichts Bad Dürkheim umfasst die Städte Bad Dürkheim, Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim, sowie die Gemeinden Bobenheim, Dackenheim, Ellerstadt, Erpolzheim, Forst, Friedelsheim, Gönnheim, Herxheim am Berg, Kallstadt, Meckenheim, Niederkirchen, Ruppertsberg, Weisenheim am Berg und Weisenheim am Sand mit insgesamt ca. 55.000 Gerichtseingesessenen.