Die Geschichte des Amtsgerichts Bad Dürkheim
Das Amtsgericht Bad Dürkheim gehört als linksrheinisches Gericht zu den ältesten in Deutschland. Es geht - ohne Unterbrechung - zurück auf das Friedensgericht Dürckheim, das im September des Jahres 1797 nach französischem Recht gegründet wurde.
Als erster Kantonsrichter ist der Bürger Lauckhardt erwähnt.
Seit 1901 befindet sich das Gericht in dem besonders schönen Gebäude Seebacher Strasse 2, das ebenso wie das 1904 angebaute Gefängnis, das als solches seit 1971 nicht mehr genutzt wird und jetzt das Grundbuchamt beherbergt, unter Denkmalschutz steht. In den vergangenen Jahren wurde das Gebäude innen umfänglich saniert und behindertengerecht ausgestattet.
Das Amtsgericht Bad Dürkheim nimmt mit Ausnahme weniger Bereiche sämtliche Aufgaben wahr, die den Amtsgerichten nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zugewiesen sind.
Die allgemeine Zuständigkeit des Gerichts erstreckt sich auf Zivilsachen, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - einschließlich der Grundbuchsachen - und auf Strafsachen.
Ausgenommen und anderen Gerichten übertragen sind
- Mahnsachen dem
Amtsgericht Mayen - Registersachen dem
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - Insolvenzsachen dem
Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstrasse - Verfahren vor dem Schöffengericht dem
Amtsgericht Neustadt a. d. Weinstrasse - die Führung des Partnerschaftsregisters dem
Amtsgericht Zweibrücken - Verfahren nach § 12 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz dem
Amtsgericht Zweibrücken - Entscheidungen nach dem Transsexuellengesetz dem
Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) - Entscheidungen über Urheberrechtsstreitigkeiten dem
Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) - Entscheidungen in landwirtschaftlichen Entschuldungssachen dem
Amtsgericht Koblenz - Wirtschaftsstrafsachen (Einzelrichter und Schöffengericht) dem
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein