Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Dürkheim finden im Januar 2023 folgende Hauptverhandlungen statt:
Sitzungstag 18.01.2023, Saal 7:
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Trunkenheit im Verkehr
Tatort: Weisenheim am Sand
09:45 Uhr
Tatvorwurf: Bedrohung
Tatort: Deidesheim
11:00 Uhr
Tatvorwurf: fahrlässige Körperverletzung
Tatort: Dackenheim
13:00 Uhr
Tatvorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht
Tatort: Freinsheim
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Diebstahl
Tatort: Bad Dürkheim
14:30 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Bad Dürkheim
Im April 2020 soll der Angeklagte in einem Fahrradgeschäft in Bad Dürkheim zwei E-Bikes im Wert von mehr als 8.000 € auf Rechnung erworben und entgegengenommen haben, obwohl er, wie er wusste, auf Grund bereits bestehender Verpflichtungen gar nicht in der Lage gewesen sein soll, die Rechnung auszugleichen.
Sitzungstag 25.01.2023, Saal 7:
09:00 Uhr
Tatvorwurf: Falsche Verdächtigung
Tatort: Bad Dürkheim
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Betrug
Tatort: Bad Dürkheim
Der Angeklagte soll sich Ende des Jahres 2021 mit einer weiteren Person durch Vorspiegelung von Zahlungsfähig- und -willigkeit betrügerisch für zwei Übernachtungen in ein Hotel in Bad Dürkheim eingemietet haben. Es soll ein Schaden in Höhe von 840 € entstanden sein. Gegen den auf eine Geldstrafe lautenden Strafbefehl hat der Angeklagte Einspruch eingelegt, sodass es jetzt zur Hauptverhandlung über den Vorwurf kommt.
15:15 Uhr
Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung
Tatort: Bad Dürkheim
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am Wurstmarkt 2017 in den frühen Morgenstunden gemeinsam mit einem nicht ermittelten Mittäter einen Festbesucher geschlagen und getreten zu haben. Das Verfahren war zwischenzeitlich vorläufig eingestellt, weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten unbekannt war. Derzeit befindet sich der Beschuldigte in sog. Hauptverhandlungshaft, weil er zuvor unentschuldigt ausgeblieben ist.
Weitere Auskünfte erteilt die Pressestelle des Amtsgerichts, an die Sie sich unter Tel. 06322-965102 oder agduw@zw.jm.rlp.de wenden können. Wenn Sie an einem Termin teilnehmen wollen, ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.