Informationen zum Zustellungsbevollmächtigten nach Nr. 60 RiStBV

Zur Sicherung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung kann durch einen Beschuldigten ein Zustellungsbevollmächtigter zu benennen sein. In Betracht kommt hierfür insbesondere ein Geschäftsstellenbeamter des Amtsgerichts (vgl. Nr. 60 RiStBV).

Beim Amtsgericht Bad Dürkheim ist derzeit JHS Rieger als Zustellungsbevollmächtigter bestellt. Wenn Sie dem Zustellungsbevollmächtigten des Amtsgerichts eine Zustellungsvollmacht erteilt haben und wissen wollen, ob und ggf. was an den Zustellungsbevollmächtigten für Sie zugestellt worden ist, können Sie sich telefonisch (06322/965139) oder per E-Mail (zustellungsbevollmaechtigter.AGDUW(at)zw.jm.rlp.de) an Herrn JHS Rieger wenden.