In Rheinland-Pfalz scheint eine neue Betrugsmasche („Falscher Gerichtsvollzieher“) aufzukommen. Dabei fordern unbekannte Personen per Telefon in betrügerischer Absicht als angeblich Gerichtsvollzieher zur Zahlung von Geldbeträgen auf bzw. es werden per SMS Zahlungsaufforderungen angeblicher Gerichtsvollzieher versandt. Konkret geht es jeweils um einen Fall in Cochem und einen Fall in Pirmasens.
Dazu ist klarzustellen, dass Gerichtsvollzieher vor Beginn der Zwangsvollstreckung den Schuldner regelmäßig nicht über die bevorstehende Zwangsvollstreckung in Kenntnis setzen, sich mit ihrem Dienstausweis ausweisen können und grundsätzlich durch den Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels zur Zwangsvollstreckung ermächtigt werden. Ein Erstkontakt zum Schuldner findet nicht telefonisch oder per SMS statt.
Bad Dürkheim, den 30.06.2022
Hoffmann
Direktor des Amtsgerichts