Die Personalsituation im Servicebereich der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bad Dürkheim ist derzeit sehr angespannt.
Aus diesem Grund können voraussichtlich bis Ende August 2023 persönliche Vorsprachen insbesondere in den nachfolgend genannten Fällen nur nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht werden:
- Abgabe eines Testaments in die amtliche Verwahrung
- Herausgabe eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung
- Erklärung einer Erbausschlagung unter Vorlage des ausgefüllten und öffentlich beglaubigten Vordruckes
Wir bitten, von persönlichen Sachstandsanfragen abzusehen.
In dringenden Fällen können Sachstandsanfragen schriftlich gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich auch vorher auf unserer Webseite unter https://agduw.justiz.rlp.de/de/service-informationen/nachlassgericht/
Dort finden Sie neben zahlreichen Informationen zum Ablauf eines Nachlassverfahrens auch Vordrucke, Hinweisblätter sowie die für Ihr Verfahren zuständigen Ansprechpartner.
Abzugebende Unterlagen zu einem Nachlassverfahren werden hier an der Gerichtspforte bei den Justizwachtmeistern gerne entgegengenommen und anschließend der Nachlassabteilung zugeleitet.