Monatsübersicht Mai 2023

Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Dürkheim finden im Mai 2023 folgende Hauptverhandlungen statt:

 

Sitzungstag 03. Mai 2023, Saal 7:

 

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Versuchte gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Diebstahl

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im Oktober 2022 zwei Männer mit dem Tode bedroht haben. Als diese sich in ein Auto flüchteten, soll er mit einem mitgeführten Gipserbeil auf den Pkw eingeschlagen und diesen beschädigt haben. Von einer Verletzung der beiden Zeugen sei er nur durch die hinzugerufene Polizei abgehalten worden. Die eintreffenden Polizeibeamten soll er sodann verbal beleidigt, mit dem Tode bedroht und bespuckt haben. Weiter soll der Angeklagte im Dezember 2022 aus einem LIDL-Markt eine Getränkedose entwendet haben, wobei er während der Tat ein in seiner Jackentasche befindliches und in ein Kleidungsstück eingewickeltes Messer bei sich gehabt haben soll. Schließlich soll der Angeklagte zu einem anderen Tatzeitpunkt im Dezember 2022 eine Sichtschutzfolie an einer Baustelle zerschnitten haben. Als eine Zeugin ihn hierbei angesprochen habe, soll er diese mit erhobenem Messer bedroht und verfolgt haben. Nachdem diese in einen nahegelegenen Kindergarten habe flüchten können, soll er diese und zwei Kindergartenmitarbeiterinnen durch ein Fenster mit einer "Kopf-ab"-Geste bedroht und mit dem "Stinkefinger" beleidigt haben.

Der verteidigte Angeklagte war im Ermittlungsverfahren vollumfänglich geständig.

 

 

10:30 Uhr

Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Schriften

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) macht dem Angeklagten zum Vorwurf, im Juli 2019 und im Dezember 2020 auf seinem Smartphone eine größere Zahl an kinderpornographischen Bildern und Videos gehabt zu haben. Diese konnten bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung fest- und sichergestellt werden.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

 

11:30 Uhr

Tatvorwurf: Falsche Verdächtigung

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im März 2022 gegen zwei Angestellte einer Postfiliale eine Strafanzeige erstattet zu haben, in der er bewusst wahrheitswidrig angegeben habe, diese hätte eine von ihm in die Postfiliale mitgebrachte und dort vergessene Tasche entwendet. Tatsächlich habe er jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Tasche bei sich gehabt oder in der Postfiliale liegen gelassen.

 

 

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Diebstahl, Urkundenfälschung

Tatort: Speyer, Wachenheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wirf dem Angeklagten vor, im August 2021 in der Notaufnahme eines Krankenhauses in Speyer als Begleiter einer Patientin von ihm zuvor abgestempelte Blanko-Rezepte entwendet zu haben. Außerdem soll der Angeklagte im Spätherbst 2021 gegen Zahlung für einen ungeimpften gesondert Verfolgten ein digitales EU-COVID19-Zertifikat erstellt haben, um diesem zu ermöglichen, für eine Auslandsreise eine tatsächlich nicht erfolgte COVID19-Schutzimpfung vorzutäuschen.

Der verteidigte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

 

Sitzungstag 10. Mai 2023, Saal 7:

 

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

Tatort: Freinsheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im Juni 2022 nach vorangegangenem Alkoholkonsum im - von ihm auch erkannten - Zustand relativer Fahrunsicherheit ein Fahrrad geführt zu haben. Aufgrund seiner "Schlangenlinienfahrt" sei eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam geworden und habe weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt.

Der verteidigte Angeklagte bestreitet seine Fahrunsicherheit sowie einen Zusammenhang zwischen seiner Alkoholisierung und den festgestellten Ausfallerscheinungen.

 

 

15:00 Uhr

Tatvorwurf: Betrug, Fälschung beweiserheblicher Daten

Tatort: Freinsheim und andernorts

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) soll der Angeklagte im Dezember 2020 und Januar 2022 auf verschiedenen Internetplattformen jeweils Waren, über die er mutmaßlich gar nicht verfügte, zum Verkauf angeboten haben und diese im Anschluss trotz Zahlung des Kaufpreises durch die jeweiligen Erwerber nicht an diese versendet, sondern das Geld für sich behalten haben. Außerdem soll der Angeklagte im Februar und März 2021 Sozialleistungen bezogen haben, obwohl er zwischenzeitlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte, welche er der Agentur für Arbeit jedoch nicht mitgeteilt haben soll. Schließlich wird ihm vorgeworfen, im REWE-Onlineshop Lebensmittel und Haushaltswaren auf den gleichlautenden Namen eines Dritten bestellt zu haben, die er sich an seine damalige Wohnadresse habe liefern lassen, ohne die Waren jedoch zu bezahlen.

Der verteidigte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

 

Sitzungstag 17. Mai 2023, Saal 7:

 

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Erschleichen von Leistungen

Tatort: Deidesheim

 

 

10:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

Tatort: Dackenheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im August 2022 nach vorangegangenem Alkoholkonsum im - von ihm bei kritischer Selbstprüfung erkennbaren - Zustand relativer Fahrunsicherheit ein Kraftfahrzeug geführt zu haben. Aufgrund seiner "Schlangenlinienfahrt" und unangepasst geringen Geschwindigkeit sei ein anderer Verkehrsteilnehmer auf ihn - als Fahrzeugführer - aufmerksam geworden und habe ihn bis zum Eintreffen der Polizei verfolgt, wobei es währenddessen zu einem Halt an einem Drive-In eines Schnellrestaurants gekommen sei. Die hinzugerufene Polizei habe beim Angeklagten, der sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde inzwischen infolge eines „Platzwechsels“ auf der Rückbank befunden habe, weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt.

Der verteidigte Angeklagte bestreitet, selbst gefahren zu sein.

 

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Vorsätzliche Körperverletzung

Tatort: Weisenheim am Sand

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im August 2022 eine ukrainische Geflüchtete, die er bei sich in der Wohnung aufgenommen habe, an den Haaren gezogen, gewürgt und gekratzt zu haben.

Der verteidigte Angeklagte hat über seinen Verteidiger mitteilen lassen, dass er mit der mutmaßlich Geschädigten nunmehr verlobt sei und diese sich in der Hauptverhandlung auf ihr daher inzwischen bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen und keine Angaben machen werde.

 

 

Sitzungstag 24. Mai 2023, Saal 7:

 

09:00 Uhr

Tatvorwurf: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

Tatort: Bad Dürkheim

Nach der Anklage soll der Beschuldigte im November 2022 nach vorangegangenem Alkoholkonsum im - von ihm bei kritischer Selbstprüfung erkennbaren - Zustand absoluter Fahrunsicherheit einen E-Scooter geführt haben. Aufgrund eines Sturzes, bei dem er sich nicht unerheblich verletzt habe, sei die Polizei auf ihn aufmerksam geworden.

 

 

Der verteidigte Angeklagte gibt an, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um einen E-Scooter, sondern ein Pedelec gehandelt habe, sodass eine höhere Grenze für die Annahme einer absoluten Fahrunsicherheit (1,6 Promille statt 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration) gelte, die vorliegend nicht erreicht sei. Außerdem stelle der Sturz keine alkoholbedingte Ausfallerscheinung dar, sodass auch keine relative Fahrunsicherheit vorliege.

 

 

10:00 Uhr

 

Tatvorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, seit 2017 keine Unterhaltszahlungen an seine minderjährige Tochter geleistet zu haben, obwohl er bei Entfaltung zumutbarer Bemühungen in der Lage gewesen wäre, eine Arbeitsstelle zu erlangen und ein Einkommen zu erzielen, das ihn in die Lage versetzt hätte, seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

Der unverteidigte Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren angegeben, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht arbeitsfähig und damit insgesamt nicht leistungsfähig gewesen zu sein.

 

 

11:00 Uhr

 

Tatvorwurf: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wirft dem Angeklagten vor, im November 2022 mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen altersbedingten Verzichts auf seinen Führerschein nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Bei seiner Fahrt sei er zudem mit einem einen Straßenpoller kollidiert.

Der unverteidigte Angeklagte war im Ermittlungsverfahren vollumfänglich geständig.

 

 

11:30 Uhr

 

Tatvorwurf: Unerlaubtes Sich-Entfernen vom Unfallort

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem - nicht vorbestraften - Angeklagten zur Last, im Juli 2022 mit seinem Transporter gegen einen geparkten Pkw gestoßen zu sein und dadurch einen Sachschaden verursacht zu haben. Nachdem er von einem Passanten auf den Unfall angesprochen worden sei und den Schaden in Augenschein genommen habe, habe er sich ohne Angabe seiner Personalien von der Örtlichkeit entfernt.

 

Der unverteidigte Angeklagte bestreitet, einen Unfall bemerkt zu haben, einen Schaden betrachtet zu haben oder von einem Passanten angesprochen worden zu sein.

 

13:30 Uhr

Tatvorwurf: Betrug

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, sich Ende des Jahres 2021 mit seiner Lebensgefährtin unter Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit für zwei Übernachtungen in einem Hotel eingemietet zu haben und im Anschluss die Übernachtungs- und sonstigen Kosten, wie von Anfang an beabsichtigt, nicht bezahlt zu haben.

Der unverteidigte Angeklagte bestreitet, (schon) zum Tatzeitpunkt zahlungsunfähig und -unwillig gewesen zu sein, sondern gibt an, dass er erst kurz danach aufgrund einer Erkrankung zahlungsunfähig geworden sei und die Hotelrechnung (erst) dann deswegen nicht habe begleichen können.

Nachdem bereits im Januar 2023 in dieser Sache ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat, sind zwischenzeitlich weitere Finanzermittlungen durchgeführt worden.

 

14:30 Uhr

Tatvorwurf: Beleidigung

Tatort: Ruppertsberg

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im August 2022 auf der Ruppertsberger Kerwe zwei Polizisten, die ihm zuvor aufgrund seines aggressiven Verhaltens gegenüber anderen Besuchern und seiner erheblichen Alkoholisierung einen Platzverweis erteilt hatten, beleidigt zu haben und ihnen vorgeworfen zu haben, ihn aus rassistischen Motiven nur deshalb der Kerwe zu verweisen, weil er ausländisch aussehen würde. Der Angeklagte ist deutscher Staatsbürger.

Der unverteidigte Angeklagte gibt an, aufgrund seiner Alkoholisierung schuldunfähig gewesen zu sein.

 

 

Sitzungstag 31. Mai 2023, Saal 7:

 

08:30 Uhr

Tatvorwurf: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung

Tatort: Ellerstadt

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) wirft dem Angeklagten vor, im März 2022 nach erheblichem Alkoholkonsum in einem Weingut nach einer zwischenzeitlich eingetretenen Bewusstlosigkeit hinzugerufenen Polizisten und medizinische Rettungskräfte getreten und beleidigt zu haben.

Der verteidigte Angeklagte hat eine geständige Einlassung angekündigt.

 

09:30 Uhr

 

Tatvorwurf: Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt der Angeklagten zur Last, im Oktober 2022 nach vorangegangenem Alkoholkonsum im - von ihr auch erkannten - Zustand absoluter Fahrunsicherheit mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, obwohl sie nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei. Aufgrund ihrer "Schlangenlinienfahrt" und eines Abkommens auf die Gegenfahrbahn sei ein anderer Verkehrsteilnehmer auf sie aufmerksam geworden. Die hinzugerufene Polizei habe bei ihr weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt.

Die verteidigte Angeklagte hat eine geständige Einlassung angekündigt.

 

10:00 Uhr

 

Tatvorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Tatort: Ellerstadt

Der Angeklagte soll im Juli 2022 mit seinem Pkw beim Ausparken aus seiner Hofeinfahrt gegen einen gegenüber ordnungsgemäß geparkten Pkw gestoßen sein und dadurch einen Sachschaden verursacht haben. Nachdem er von einer Passantin auf den Unfall angesprochen worden sei, habe er geäußert, dass der Geschädigte selbst schuld sei, wenn er sein Auto dort parke, und sich dann ohne Angabe seiner Personalien von der Örtlichkeit entfernt.

Der verteidigte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

13:00 Uhr

Tatvorwurf: Versuchte Nötigung

Tatort: Bad Dürkheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, im Februar 2022 einen von ihm stammenden und unter anderem von ihm unterzeichneten Brief an die Amtsärztin des Gesundheitsamts Bad Dürkheim gesendet zu haben, in dem er die aus seiner Sicht unrechtmäßigen Corona-Schutzmaßnahmen kritisiert habe und der Amtsärztin mit deren persönlicher Haftung für etwaige Schäden gedroht und dieser eine Strafanzeige und eine von einem dreihundertköpfigen Anwaltsteam vertretene kostenintensive Klage angekündigt habe, sollte diese weiter an den "unangemessenen", "ungerechtfertigten", "rechtswidrigen, schädigenden und menschenverachtenden" Corona-Schutzmaßnahmen festhalten und nicht binnen gesetzter Frist schriftlich hiervon abrücken.

Der verteidigte Angeklagte beruft sich über seine Verteidigerin auf "ernstzunehmende namhafte und führende Wissenschaftler", die seine Haltung hinsichtlich der "unsinnigen und gefährlichen" Corona-Schutzmaßnahmen stützten. Seine Verteidigerin vertritt die Rechtsauffassung, es handle sich nicht um die Androhung eines empfindlichen Übels, sondern um ein Aufzeigen von "Chancen und Handlungsalternativen", das nicht als verwerflich anzusehen sei.

 

14:00 Uhr

Tatvorwurf: Verletzung der Unterhaltspflicht

Tatort: Erpolzheim

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem Angeklagten zur Last, jedenfalls weiterhin seit 2022 keine Unterhaltszahlungen an seine beiden minderjährigen Kinder geleistet zu haben, obwohl er bei Entfaltung zumutbarer Bemühungen in der Lage gewesen wäre, eine Arbeitsstelle zu erlangen und ein Einkommen zu erzielen, das ihn in die Lage versetzt hätte, seiner gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

Der unverteidigte Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

 

 

Weiterer Auskünfte erteilt die Pressestelle des Amtsgerichts, an die sich unter Tel. 06322-965102 oder agduw@zw.jm.rlp.de wenden können. Wenn Sie an einem Termin teilnehmen wollen, ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.

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