Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Bad Dürkheim finden am 16.10.2024 folgende Hauptverhandlungen statt:
Sitzungstag 16.10.2024, Saal 7
9:00 Uhr
Tatvorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a.
Tatort: Bad Dürkheim und andernorts
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) legt dem verteidigten Angeklagten zur Last, im Februar Betäubungsmittel, nämlich Amphetamin und Cannabis, in einer Menge von jeweils ca. 25 bzw. 30 Gramm bei sich geführt zu haben, um die Drogen gewinnbringend zu verkaufen. Im April 2022 soll er dann eine kleine Menge Marihuana bei sich gehabt haben, um sie selbst zu konsumieren.
10:00 Uhr
Tatvorwurf: Falsche Verdächtigung, Verleumdung, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte, Nötigung u.a.
Tatort: Bad Dürkheim und Erpolzheim
Der verteidigte Angeklagte soll sich auf Grundlage einer Anklage der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) im März 2023 der falschen Verdächtigung und der Verleumdung strafbar gemacht haben. Er habe nämlich, nachdem er ein Verwarngeld wegen eines Verkehrsverstoßes nicht bezahlen konnte, nach Erhalt der schriftlichen Zahlungsaufforderung die PI Bad Dürkheim aufgesucht und dort gegenüber dem stellvertretenden Leiter der PI der Wahrheit zuwider behauptet, das Verwarngeld vor Ort bezahlt zu haben. Dabei sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er durch seine Angaben den Verdacht einer Straftat auf den Polizeibeamten, der das Verwarngeld festgesetzt hatte, lenken und zugleich eine unwahre, ehrenrührige Tatsache über diesen aufstellen werde.
Weiter habe der Angeklagte ca. ein halbes Jahr später, als ihn drei Polizeibeamte an seiner Wohnanschrift aufsuchten, um eine sog. Gefährderansprache durchzuführen, mit seinem Pkw entgegen der Haltegebote der Beamten das Grundstück verlassen, wobei er zuvor zwei Polizeibeamte mit Hilfe seines Fahrzeugs aus dem Weg geschoben und auf diese Weise gezwungen haben soll, ihm den Weg freizugeben. Mit einer weiteren Anklage aus einem hinzuverbundenen Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft demselben Angeklagten vor, im Hof eines Wohnanwesen in Erpolzheim den Geschädigten, seinen Schwager, im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem abgebrochenen Holzknüppel u.a. gegen einen Arm und in die Kniekehle geschlagen und dadurch verletzt zu haben. Das soll sich, ebenso wie der Vorfall anlässlich der Gefährderansprache, im August 2023 zugetragen haben.
14:00 Uhr
Tatvorwurf: Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Tatort: Freinsheim
Der noch 79 Jahre alte Angeklagte hat durch seinen Verteidiger Einspruch gegen einen von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Gericht erlassenen Strafbefehl, mit dem der Angeklagte mit einer Geldstrafe belegt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte, einlegen lassen. Im Strafbefehlsantrag machte die Staatsanwaltschat geltend, der Angeklagte habe trotz alters- und krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit, die für den Angeklagten erkennbar gewesen sei, im Juni 2022 einen Pkw im Straßenverkehr geführt. Dabei habe er einen ordnungsgemäß geparkten anderen Pkw touchiert und nicht unerheblich beschädigt. Obwohl er den Unfall bemerkt haben soll, habe der Angeklagte dann den Unfallort verlassen, ohne Feststellungen zu seiner Person zu ermöglichen. Im November 2022 habe der Angeklagte ebenfalls bei für ihn erkennbarer alters- und krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit beim Rückwärtsfahren mit einem Pkw einen Passanten beinahe angefahren, der sich nur durch eine rasche Ausweichbewegung in einen Hof habe retten können.
Weiterer Auskünfte erteilt die Pressestelle des Amtsgerichts, an die sich unter Tel. 06322-965102 oder agduw@zw.jm.rlp.de wenden können. Wenn Sie an einem Termin teilnehmen wollen, ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass der Termin stattfindet. Es kommt vor, dass Termine - beispielsweise wegen Erkrankung des Angeklagten oder Verhinderung von Zeugen - kurzfristig abgesagt werden müssen.